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Verein

Das Projekt „Musiker ohne Grenzen“ wurde im Jahr 2007 gegründet und ist seit März 2008 ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 19895). Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

Organe des Vereins

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und u.a. zuständig für die Wahl des Vorstandes, Satzungsänderung, Haushaltsbeschlüsse, die Einsetzung von Ausschüssen usw.

Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus vier Personen, die alternatierend gewählt werden (alle zwei Jahre werden zwei Kandidat*innen für jeweils vier Jahre gewählt). Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind. Hierzu zählen u.a. die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, Geschäfts- und Buchführung, Annahme und Ausschluss von Mitgliedern usw.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss setzt sich aus je zwei Delegierten der internationalen Projekte zusammen. Er gestaltet die Zusammenarbeit der internationalen Projekte und die Zusammenarbeit mit dem Dachverband, u.a. durch Diskussion und Beschluss einer Partnerschaftsvereinbarung.

Die vollständige Satzung von Musiker ohne Grenzen e.V. finden Sie hier als pdf zum Download.

Organigramm